Geflügel:

 

Tiere werden nach dem " Rassegeflügel-Standard für Europa" gezüchtet und bewertet. Jeder Aussteller ist berechtigt, pro Rasse und Farbe mehrere Kollektionen auszustellen. Eine Kollektion besteht aus 4 bis 6 Eigenzuchttieren, wobei ein Gegengeschlecht vorhanden sein muss. Das Alter der Tiere ist höchstens 6 Jahre. Ziergeflügel darf nur paarweise gemeldet werden und wird auch so eingestallt. Gezählt werden nur die besten 4 Tiere eines Ausstellers pro Rasse und Farbe beiderlei Geschlecht. Mindestpunkte 376. bei Punktegleichheit entscheidet die höhere Bewertung, dann 1.0 vor 0.1und in weiterer Folge das fünfte und sechste Tier. Bei Punktegleichheit bis zur letzten Instanz werden zwei Titel vergeben. Es werden die Ringe  sämtlicher im Europaverband Sparte Geflügel angehöriger Verbände anerkannt und  können am Bewerb teilnehmen, wenn folgende Voraussetzung gegeben ist: die Anmeldung zur Ausstellung kann nur  über einen Stammverein in Österreich getätigt werden (SV oder Club genügt nicht). Der ausländische Aussteller hat bei der Anmeldung eine Bescheinigung beizulegen woraus ersichtlich ist, dass Eigenzucht gegeben ist und die Ringe von diesem Verein ausgegeben und registriert sind. Der Österreichische Aussteller kann nur mit A Ring am Wettbewerb teilnehmen.

 

B-Junggeflügelschau: Bis 2 Jahre und Ziergeflügel ist unbegrenzt zugelassen.

 

Preisvergabe Geflügel:

 

Medaille des Europaverbandes: Dem Aussteller mit der höchst bewerteten Kollektion wird diese Medaille übergeben.

 

Grüne RÖK Bänder: Nur bei vom RÖK durchgeführte Bundesschauen werden 4 Bänder auf Einzeltiere vergeben

 

Bundesmeister: (BM) Bei 18 Tieren einer Rasse beiderlei Geschlechts von 3 Ausstellern wird ein BM vergeben. Werden in einer Rasse mehrere Farbenschläge ausgestellt, gibt es auf 18 Tiere pro Farbe und 3 Aussteller einen BM, bei

30 Tieren und 5 Ausstellern einen Vizebundesmeister. Bei Ziergeflügel 18 Tiere je Gruppe (Fasane, Zierenten usw.) somit die besten 4 Tiere eines Ausstellers und Gruppe.

 

Bundesmeister aus Rassenzusammenlegungen: Um den Züchtern aller Rassen soweit wie möglich die gleiche Chancen zur Erringung eines Meistertitels zu geben, sind die verschiedenen Rassen in den gleichwertigen Gruppen laut Standart zusammen zu legen und für mindestens 18 Tiere je Gruppe ein BM vorzugeben. Im übrigen ist wie bei den BM vorzugehen.

 

Bundesmeister aus Sammmelrassen: Für Rassen, die in keine Gruppe passen, da zu wenig Aussteller u. Tiere, werden in Sammelrassen zusammen gefaßt und wie bei BM vorgegangen. (Puten+ Perlhühner, Ganse + Enten, sowie Hühner u. Zw. Hühner).

 

Förderpreise (FP): Werden von der Spartenleitung festgelegt und vergeben.

 

Jugendbundesmeister: Pro 7 jugendlichen Ausstellern wird grundsätzlich ein Jugendbundesmeister unter den selben Bedingungen vergeben.

 

Rassesieger: (RS) Ab 18 Tiere pro Rasse wird ein Rassesieger vergeben und ab 36 Tieren beiderlei Geschlecht.

 

Siegertier: (ST) In jenen Farbenschlägen wo kein Rassesieger vergeben wurde, wird bei gleich erforderlichen Tierzahl der Titel zuerkannt (18 bzw. 36 Tiere).

 

Prädikat und Punkte: V = 97, HV = 96, SG = 93 bis 95, Gut = 92, 91, Befr. 90.

 

Bundesschauplakette: Gold ab 378 Punkte, Silber 370 bis 377 Punkte, Bronze 90 bis

369 Punkte. (ab 2003) Mit jeweils 4 Tieren.

 

Bundeshahnenschau: Gold ab 282 Punkten, Silber 276 bis 281 Punkten,

Bronze 90 bis 275 Punkten. Mit jeweils 3 Tieren.

 

Große Leistungsplaketten: Um diese in Gold, Silber und Bronze zu erhalten, ist vom Aussteller beim Spartenobmann anzusuchen. Bronze ist 50 Punkte, Silber ist 100 Punkte, Gold ist 150 Punkten. Meister der Kleintierzucht in der Sparte Geflügel ist 200 Punkte,

RÖK Ehrenmeister in der Sparte Geflügel mit 300 Punkten—eingerahmte Urkunde wird überreicht. (Der Bewerb ist aus).

 

Vereinswettbewerb: Ab 18 Tieren nimmt jeder Verein automatisch teil. Reihung laut EDV Ausdruck.

 

Bewertung von Eiern bei Rassegeflügelschauen:

DIE Bewertung der Eier von Groß– und Wassergeflügel, Hühnern und Zwerghühnern erfolgt durch Geflügelpreisrichter. Ein Geflügelpreisrichter bewertet pro Tag höchstens

20 Eiersätze. Ein Ei –Satz entspricht 4 Stück Geflügel. Ausstellern von Eiern müssen mit Hähnen und Hennen der entsprechenden Rasse bzw. Farbenschlag auf der selben Schau vertreten sein, sonst ist die Anmeldung der Eier abzulehnen. Ausnahmen sind Werbe-, Küken– und Jungtierschauen. Die Eier werden Satzweise ausgestellt. Bei Groß– und Wassergeflügel mit 5 Stück, bei Hühnern und Zwerghühnern mit 10 Stück. In jedem Satz müssen sie nebeneinander der in einem einfarbigen, schalenförmigen mit Getreide

(Weizen) gefüllten Behältnis liegen. Sie sollen frisch sein und müssen aus den Tierbeständen des Ausstellers stammen.

 

Aufgabe der Ausstellungsleitung: Die Ausstellungsleitung ermittelt vor der Bewertung das genaue Gesamtgewicht des Satzes sowie das Durchschnittgewicht pro Ei in Gramm. Dieses Ergebnis, die Katalognummer sowie Rasse und Farbenschlag werden auf der speziellen Eierbewertungskarte von der Ausstellungsleitung eingetragen. Sie werden dem Preisrichter mit der Bewertungs– und Preisliste ausgehändigt. Es wird angeraten, den Preisrichter eine Schierlampe zur Verfügung zu stellen, um Schalenstruktur und Luftblase besser beurteilen zu können.

 

Bewertung: Die Bewertung erfolgt nach Punkten. Die Höchstzahlen betragen für

Gewicht 40 Punkte,

Form und Gleichmäßigkeit der Form 20 Punkte,

Schalenbildung 20 Punkte,

Farbe und Gleichmäßigkeit der Farbe 10 Punkte,

Sauberkeit 10 Punkte,

zusammen 100 Punkte

 

Die Eier müssen dem im Rassegeflügelstandart angegebenen Merkmalen entsprechen. Bei Abweichungen von dieser Forderung wird ein entsprechender Punkteabzug vorgenommen. Bei mehr als 2 Punkten Abzug in einer Position muss eine Begründung angegeben werden.

 

Zur Position Gewicht: Für diese Gewichte sind im deutschen Rassegeflügelstandart angegebenen Bruteiermindestgewichte maßgebend. Die Höchstpunktezahl wird vergeben, wenn das Durchschnittsgewicht der Eier dem geforderten Mindestgewicht entspricht oder bis zu 10% überschritten wird. Das Durchschnittsgewicht wird auf volle Gramm aufgerundet. Unter—und Übergewichtige Eier erhalten Punkteabzug.

 

Bei Untergewicht von Eiern: Über erlaubten 100 Gramm je Gramm 2 Punkte,

Bei geforderten 50—99 Gramm je Gramm 3Punkte, Unter geforderten 50 Gramm je

4 Punkte.

 

Bei Übergewicht von Eiern: Über erlaubten 100 Gramm je Gramm 1 Punkt, bei erlaubten 50—99 Gramm je Gramm 2 Punkte, unter erlaubten 50 Gramm je Gramm 3 Punkte.

 

Zur Position Form und Gleichmäßigkeit der Form: Die Eier müssen in der Länge ovalrund mit einem stumpfen und einem spitzigerem Ende und in der Breite/Dicke kreis– und gleichmäßig ausgerundet sein. Die Luftblase sitzt am stumpferen Ende und ist bei einem frischen Ei relativ klein.

 

Zur Position Schalenbildung: Die Schale muss für die betreffende Rasse typische Struktur und eine glatte Oberfläche aufweisen und frei von Linien, Buckeln und porösen Stellen sein.

 

Zur Position Farbe und Gleichmäßigkeit der Farbe: Für die Farbe sind die Angaben im deutschen Rassegeflügelstandart maßgebend. Farbliche Abweichungen der Eier von einander in einem Satz ist ein größerer Nachteil als eine geringere Abweichung von der Standartfarbe.

 

Zur Position Sauberkeit: Gewaschene Eier sind nur mit höchstens 8 Punkten zu bewerten. Bei der Beurteilung der Sauberkeit bei den Enten– und Gänseeiern ist mit angemessener Nachsicht zu verfahren.

 

Fehler: Ausschließende Fehler sind falsch sitzende oder schwimmende Luftblase und Blutflecke. Mit der Bezeichnung o.B. werden Sätze mit beschädigten Eiern und unvollständige Sätze bewertet. Künstlich gefärbte und polierte Eier werden mit der Bezeichnung  u.M. bewertet und es wird dementsprechend nach AA verfahren.

 

Qualitätsnoten: Auf Grund der ermittelten Endpunktezahl werden folgende Noten erteilt:

Bis 70 Punkte = U, 71 bis 80 Punkte = befr., 81 bis 88 Punkte = gut,

89 bis 94 Punkte = sehr gut, 95 bis 97 Punkte = HV, 98 bis 100 Punkte = V